Leider können wir diesem Wunsch nicht entsprechen, da uns das deutsche Steuerrecht zur Einhaltung des Grundsatzes der Unveränderbarkeit im Bezug auf eine Ordnungsgemäßer Buchführung zwingt.
Eine Kurzfassung http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/gob-unvernderlichkeit.html
Die Langfassung des Bundesministeriums
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf