bitte entschuldigen Sie die viel zu späte Rückmeldung! Ich hatte mich in eCommerce-Fachforen und beim Steuerberater kundig gemacht, was die Crossboarder-Abwicklung von Retouren angeht und von 10 Leuten quasi 10 verschiedene Antworten erhalten.
Ich denke aber, dass folgendes zutreffen sollte…
Auf dem Zollformular, das der Kunde mit dem Versandlabel ausfüllen muss, gibt es den Auswahlpunkt "Retoure", der angekreuzt werden muss. Natürlich sollten auf diesem Formular die Warenwerte richtig eintragen werden und, wenn möglich, eine Kopie der Einkaufsrechnung außen auf das Paket angebracht werden. Die Einkaufsrechnung sollte sich aber in jedem Fall mind. innerhalb der Rücksendung finden, damit der Zoll diese bei Öffnung auffinden und die Rückware eindeutig der ehemaligen Einfuhrware zuordnen kann.
Ich hoffe, dass im Zweifelsfall ein Angestellter der Post helfen kann, gehe aber davon aus, dass es in der Schweiz ebenfalls fast nur noch sogenannte Filial-Shops ohne echtes Fachpersonal mit tieferen Kenntnissen gibt
Hier finden Sie generelle Informationen zu den Themen Crossboarder Retoure, Ausländische Rückwaren
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/ausfuhr-aus-der-schweiz/besondere-ausfuhrverfahren/ruecksendungen-von-waren.html
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Rueckwaren/Abfertigungverfahren-bei-Wiedereinfuhr/abfertigungverfahren-bei-wiedereinfuhr_node.html
- https://meineinkauf.ch/
- https://eurogoods.ch/de