KUNDE: Hier ein Auszug aus dem schreiben der AOK
"Wie ist der weitere Bearbeitungsverlauf: Bitte gehen Sie in ein Sanitätsgeschäft Ihrer Wahl und lassen Sie sich beraten. Das Sanitätshaus soll einen Kostenvoranschlag erstellen. Bitte schicken Sie oder das Sanitätshaus den Kostenvoranschlag zusammen mit der Originalverordnung Ihrer Hausärztin zu meinen Händen. Sie erhalten dann von kurzfristig die Genehmigung. Mit dieser Genehmigung kann das Sanitätshaus die Kosten direkt mit der AOK abrechnen. Von Ihnen ist nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR höchstens 10 EUR zu bezahlen. Den Rest bezahlt Ihre AOK für Sie."
SAALMANN: da gibt es einige Mißverständnisse:
- ein gesetzlich Versicherter hat nur einen Sachbezugsrecht. Die AOK kauft also immer selbst das Gerät.
- um einen Versicherten einer gesetzlichen Kk versorgen zu dürfen, muss man präqualifiziert sein und Versorgungsverträge mit den Kk abgeschlossen haben.
Sie und auch der Kunde können das also so nicht abbilden. Der Kunde möge uns die Verordnung oder das Rezept zusenden, wir stellen dann einen elektronischen Kostenvoranschlag bei der Kk ein und diese wird dann genehmigen. Für den Kunden bleibt dann die Zuzahlung von 10 EUR, die wir dann von ihm einziehen müssen.